Bezugsgröße 2025. Für die zeit ab 1.1.2025 ist eine bezugsgröße (ost) nicht mehr zu bestimmen. Die im leistungsrecht wichtige bezugsgröße beträgt ab 1.1.2025 3.745 euro monatlich.
Die bezugsgröße entspricht dem durchschnittsentgelt der gesetzlichen rentenversicherung im vorvergangenen kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren. Für die zeit ab 1.1.2025 ist eine bezugsgröße (ost) nicht mehr zu bestimmen.